Aktuelle Coronverordnungen für Gottesdienste im SV
Corona Leitlinien
Allgemeine aktuelle Anweisungen:
- Es gelten für alle Räume und Versammlungsorte durchgängig die AHA+L Regeln.
- Es besteht für alle Veranstaltungen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP Maske) oder einer FFP 2 Maske. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Das gilt nicht für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist. Dies ist regelmäßig durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen.
- 1,5 Meter Abstandsgebot ist einzuhalten
- Desinfektionsmöglichkeiten müssen bereitgestellt werden
- Personen mit Erkältungssymptomen können nicht teilnehmen
- Personen in einer Corona-Testphase können nicht teilnehmen
- Personen, die in Quarantäne sind, können nicht teilnehmen
- Keine Ansammlungen vor und nach den Veranstaltungen
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, der Gemeinde) spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden.
Weitere Informationen unter Süddeutscher Gemeinschaftsverband: Aktuelle Coronaverordnungen für Gottesdienste im SV (sv-web.de)